Fehlende Formulierung in Statuten Auf Grund einer falschen Formulierung bei der Statutenvorlage, die sich viele Vereine von der Internet-Seite des Innenministeriums heruntergeladen haben, droht ihnen jetzt der Verlust der Gemeinnützigkeit, warnt die Obfrau der Zukunftsplattform Steirischer Vereine und Steuerberaterin Heike Stark:
"Diese sind vereinsrechtlich absolut okay, aber die Auflösungsbestimmung ist falsch. Das heißt, diese Auflösungsbestimmung wird beim Finanzamt nicht anerkannt, und wenn sie das dem Finanzamt geben, müssen sie im Endeffekt Steuern zahlen."
Kontrolle könnte Geld sparen In dieser Vorlage fehlt bei der Auflösungsbestimmung eine Zusatzformulierung. Die richtige Auflösungsbestimmung müsste lauten: "Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes fällt das verbleibende Vereinsvermögen an eine Organisation, Verein, zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung".
Da diese Formulierung allerdings in der Internet-Vorlage nicht vorhanden ist, erkennt das Ministerium den Verein nicht als gemeinnützig an, wodurch wiederum die Körperschaftssteuer fällig wird.