Rechtslage - Pferdetransport Auf Grund einiger neuen gesetzlichen Bestimmungen sind Tiertransporte (auch Pferde) nur mehr zulässig mit a) Befähigungsnachweis (gilt bis 50 km Transportweg) und b) zusätzlich Transportunternehmer-Zulassung (gilt über 65 km bzw. bis 8 Std.)
Es besteht derzeit eine Grauzone (50 km bis 65 km), welche aber bei Kontrollen lt. Aussage mehrerer Amtstierärzte "hart" ausgelegt wird. Neu ist auch, dass nun diverse Begleitpapiere ausgefüllt, mitgeführt und entsprechend aufgehoben werden müssen.
webmaster
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Transportbedingungen.jpg